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  • 11.05.2020 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Rezeptsammelstellen bei Ärzten sind wettbewerbswidrig

    | Rezeptsammelstellen bei Ärzten sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn Rezepte für mehrere Apotheken gesammelt werden (Landgericht [LG] Rostock, Urteil vom 26.11.2019, Az. 6 HK O 46/18, Urteil unter dejure.org ). |