10.12.2021 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Unterschreiten des Großhandels-Fixzuschlags durch Skonti ist unzulässig
| Die Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Großhandelszuschlags ist auch dann wettbewerbswidrig, wenn sie im Rahmen der Gewährung eines echten Skontos erfolgt (Landgericht [LG] Cottbus, Urteil vom 07.10.2021, Az. 11 O 3/20). |
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