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  • 20.11.2023 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Verstoß gegen die PAngV: Abmahnung möglich

    | Auch die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform unterliegt der Pflicht zur Grundpreisangabe. Es handelt sich dabei um ein Angebot in Fertigpackungen nach Gewicht, auf das die Preisangabenverordnung (PAngV) Anwendung findet (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23.03.2023, Az. I ZR 17/22, Abruf-Nr. 236180 ). |