· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Codierungsziffern von 1 bis 9: Das sollten Sie wissen
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Das Sonderkennzeichen 02567024 und die Codierungsziffern von 1 bis 9 kommen immer dann zur Anwendung, wenn von der regulären Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag abgewichen werden muss. In der letzten Zeit gab es viele Diskussionen über Detailfragen im Alltag, z. B. wann ein Arzt telefonisch um Erlaubnis gefragt werden muss. AH bringt Sie auf den neuesten Stand. |
Der gesetzliche Hintergrund
Die Regelungen zu vereinbarten Sonderkennzeichen sind in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V in den technischen Anlagen 1 und 3, in § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie in § 14 Rahmenvertrag festgelegt.
Codierungsziffer 1
Die Codierungsziffer 1 steht dafür, dass die entsprechende Zeile auf dem Rezept entweder leer oder nicht betroffen ist. Nicht betroffen bedeutet hier inhaltlich, dass die jeweils geforderten Regelungen des Rahmenvertrags zu § 11 über den Vorrang der Rabattverträge, zu § 12 über die Abgabe preisgünstiger Fertigarzneimittel oder zu § 13 über die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel bei der Belieferung des Rezepts eingehalten werden konnten.
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