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  • · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Die wirtschaftliche Abgabe von Verbandstoffen vermeidet Retaxationen

    von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, www.kanzlei-kuhlen.de

    | Retaxationen bei Verordnungen von Verbandstoffen begründen die gesetzlichen Krankenkassen i. d. R. damit, dass eine kostengünstigere Versorgung möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund sind Apotheken oft unsicher ‒ gerade in Fällen, in denen nicht lieferbare Importe verordnet werden und deshalb ein Original zur Abgabe kommt. AH erläutert, was Apotheken dabei bedenken sollten. |

    Keine Regelungen zu Abgaberangfolgen für Verbandstoffe

    Die gesetzlichen Krankenkassen argumentieren bei Retaxationen gerne mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Sozialgesetzbuch [SGB] V), wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Dieser gesetzlich verankerte Grundsatz wird durch den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, der zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurde, in Bezug auf Arzneimittel näher konkretisiert. Es gibt umfangreiche Regelungen dazu, welche Abgabereihenfolge einzuhalten ist, damit eine wirtschaftliche Abgabe in der Apotheke erfolgt. Für Verbandstoffe gibt es insoweit keine Regelungen zu Abgaberangfolgen. Der Rahmenvertrag enthält aber in § 2 Abs. 11 eine Definition des Begriffs „nicht verfügbar“. Darin heißt es:

     

    • § 2 Abs. 11 Rahmenvertrag: „nicht verfügbar“

    „Das Arzneimittel bzw. das in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkt ist nicht verfügbar, wenn es innerhalb angemessener Zeit nicht beschafft werden kann. Dies ist durch zwei Verfügbarkeitsanfragen im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Verordnung durch die Apotheke nachzuweisen. […] Verfügbarkeitsanfragen sind Anfragen durch die Apotheke beim pharmazeutischen Großhandel gemäß § 52b AMG, die von diesem registriert und als wesentlicher Parameter im Beschaffungsprozess genutzt werden. [...]“