· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Neue Vergütungssystematik für Verbandstoffe bei den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen seit 01.07.2021
| Am 01.07.2021 wurden die Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Arzneimittelliefervertrag Nordrhein-Westfalen (ALV NRW) sowie die bis zum 30.06.2021 geltende Übergangsregelung durch eine neue Vergütungssystematik für Verbandmittel ersetzt. Die Regelungen für Verbandstoffe, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, sind hiervon nicht betroffen. |
Für moderne Wundauflagen, die unter § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) V und nicht unter § 53 Abs. 2 Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage Va Teil 1 fallen, gelten folgende Aufschläge zzgl. Umsatzsteuer:
- Bis 19,99 Euro: 22 Prozent
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