19.05.2020 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Abrechnung von Cannabis: neue Anlage 10 zur Hilfstaxe
| Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben die 11. Ergänzungsvereinbarung verabschiedet – die neue Anlage 10 zur Hilfstaxe. Diese gilt rückwirkend zum 01.03.2020 und regelt die Preisbildung für Leistungen nach § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V, also für Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol. |
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