23.04.2019 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Neu seit dem 01.04.2019: Orale Kontrazeptiva auf Kassenrezept bis 22 Jahre
| Bisher war in § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt, dass orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Seit dem 01.04.2019 werden nun orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV erstattet. Dies bedeutet für Patientinnen unter 18 Jahren gar keine Kosten und für Patientinnen zwischen 18 und 22 Jahren die Zahlung der regulären Zuzahlung – es sei denn, es liegt eine gültige Befreiung vor. |
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