19.04.2020 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Wiederholungsrezept: Abrechnung von Teilabgaben nicht möglich
| Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht u. a. vor, dass chronisch kranke Patienten, die regelmäßig ein bestimmtes Medikament benötigen, von ihrem Arzt ein sogenanntes Wiederholungsrezept ausgestellt bekommen können. Geplant waren eine Erstabgabe und eine sich bis zu maximal dreimal wiederholende Folgeabgabe. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig