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  • · Fachbeitrag · Biopharmazeutika

    Wissenswertes zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln

    von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, www.kanzlei-kuhlen.de

    | Nach dem Willen der Krankenkassen sollen die teuren Original-Biopharmazeutika schon seit längerem durch günstigere Biosimilars ersetzt werden. Da die Wirkstoffe jedoch nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff sein können, wurde lange über eine Verpflichtung des Apothekers zum Austausch von Biologika diskutiert. Erste Schritte zu einer Verpflichtung von Apotheker und Arzt zur Verwendung von Biosimilars sind nun umgesetzt. |

    Krankenkassen suchen nach Wegen zur Kostensenkung

    Seit Jahren zeigt sich das gleiche Bild: Immer wieder warnen die Krankenkassen vor erheblichen Beitragssteigerungen, wenn nicht ausreichende Sparmaßnahmen ‒ u. a. im Bereich der Arzneimittelversorgung ‒ umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund versucht auch der Gesetzgeber, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne möglicher Einsparpotenziale zu gestalten. Davon betroffen sind auch Biopharmazeutika, d. h. Arzneimittel, die mithilfe der Biotechnologie oder gentechnisch veränderter Organismen hergestellt werden. Solche Arzneimittel sind in der Herstellung teuer, weil sie mit hohem technologischem Aufwand entwickelt werden. Dementsprechend stehen Biosimilars, also Nachahmerprodukte eines Biopharmazeutikums, im Fokus der Krankenkassen, wenn nach Möglichkeiten zur Kostenreduktion gesucht wird.

     

    Da die Wirkstoffe jedoch nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff sein können, gab es lange Zeit Diskussionen über eine Verpflichtung des Apothekers zum Austausch von Biologika. Eine wichtige Frage war dabei auch, ob die Umstellung vom Apotheker oder vom Arzt veranlasst werden muss.