07.12.2020 · Fachbeitrag · Dokumentationspflichten
Änderung der Meldepflicht bei Blutprodukten
| Seit dem 16.08.2019 existierte nach § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) bei der Abgabe von Blutprodukten sowie von sogenannten Faktorpräparaten eine Meldepflicht für die Apotheke gegenüber dem verschreibenden Arzt (vgl. auch AH 11/2020, Seite 12). Seit 01.11.2020 ist diese Abgabemeldung der Apotheke nur noch für die Faktorpräparate vorgeschrieben. |
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