· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Am 01.04.2020 ist das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz; GKV-FKG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gerechter und transparenter zugeht. Für den Apothekenalltag dürfte der wichtigste Aspekt sein, dass Lieferengpässe bei Arzneimitteln künftig besser vermieden werden. AH erläutert, wie die geplanten Verbesserungen erreicht werden sollen. |
Neuausrichtung des Risikostrukturausgleichs
Als das Kernstück des Gesetzes kann die Neuausrichtung des Risikostrukturausgleichs (RSA) bezeichnet werden: Auch Krankenkassen, bei denen viele alte und kranke Patienten versichert sind, sollen stets dazu in der Lage sein, ihre Kosten zu decken. Dies soll mithilfe der folgenden fünf Maßnahmen sichergestellt werden:
- Regionalkomponente: Von nun an werden regionale Unterschiede der Krankenkassen mitberücksichtigt. Das soll Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich verhindern und der Marktkonzentration einzelner Kassen entgegenwirken.
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