· Fachbeitrag · Heil- und Hilfsmittelabrechnung
Verleih von elektrischen Milchpumpen: Das gilt es bei der Abrechnung zu beachten
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Beim Verleih von elektrischen Milchpumpen müssen bei der Rezeptabrechnung zahlreiche Vorschriften beachtet werden ‒ nicht zuletzt, um teure Retaxationen in diesem Arbeitsgebiet zu vermeiden. AH hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. |
Zu beachtende Vorschriften
Es gelten die allgemeinen Anforderungen an ein Hilfsmittelrezept, die in der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HilfsM-RL) zu finden sind. Zudem muss zwischen der Abrechnung nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V und der nach § 302 SGB V unterschieden werden. Darüber hinaus kommen die Hilfsmittellieferungsverträge der einzelnen Kostenträger zur Anwendung, die sich vor allem in unterschiedlichen Abrechnungspreisen und variierenden Regelungen zur Genehmigungspflicht niederschlagen.
Check 1: allgemeine Anforderungen
Zunächst ist die Frage zu beantworten: Erfüllt die Verordnung die allgemeinen Anforderungen an ein Hilfsmittelrezept?
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