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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 10

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute beantworten wir die Frage, wie die Abgabe eines Wunscharzneimittels nach § 15 Rahmenvertrag mithilfe der Codierungsziffer 7 bei einem E-Rezept funktioniert. |

    Bei Papierrezepten erhalten die Patienten eine Kopie

    Frage: Wie funktioniert eigentlich die Abgabe eines Wunscharzneimittels nach § 15 Rahmenvertrag mithilfe der Codierungsziffer 7 bei einem E-Rezept? Wir können ja keine Kopie mitgeben, so wie wir das bei einem Papierrezept machen.

     

    Antwort: Bei einem E-Rezept geben Sie das Sonderkennzeichen (SOK) 02567024 und die Codierungsziffer 7 in den Abgabedatensatz ein und signieren die Verordnung anschließend elektronisch. Das Rezept kommt wie gewohnt zur Abrechnung mit der Verrechnungsstelle, da die Apotheke gemäß § 15 S. 6 Rahmenvertrag die ihr durch die Abwicklung der Herstellerabschläge entstehenden Aufwendungen, insbesondere für die Verarbeitung des Verordnungsblatts, mit einer Pauschale in Höhe von 0,50 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Verordnungsblatt gegenüber der Krankenkasse geltend machen darf.

     

    Der Patient bezahlt den Arzneimittelabgabepreis des Medikaments komplett und erhält nach § 15 S. 8 Rahmenvertrag von der Apotheke einen Kassenbon und im Fall eines Papierrezepts eine Kopie des bedruckten Rezepts, um sich von seiner Krankenkasse einen Teil des bezahlten Geldes zurückerstatten zu lassen.

    Bei E-Rezepten erhalten die Patienten einen Ausdruck

    Bei E-Rezepten muss der Patient statt der Kopie des Rezepts einen Ausdruck erhalten, auf dem mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

     

    • Hinweis, dass es sich um die Abgabe eines Wunscharzneimittels handelt
    • Rezept-ID aus der Telematikinfrastruktur (TI)
    • Name des Versicherten
    • Verordnetes Arzneimittel (PZN, Name, Menge, Einheit, Darreichungsform, Anbieter)
    • Apothekenverkaufspreis
    • Angabe aut-idem ja/nein
    • Erstellungsdatum der vom Fachdienst E-Rezept erzeugten Quittung

     

    Beachten Sie | Am besten erstellen Sie einen Screenshot des E-Rezepts und händigen dem Patienten einen entsprechenden Ausdruck aus.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 12 | ID 49988627