· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 12
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Preisgestaltung bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgreich zu umgehen. |
Preisgestaltung bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Frage: Ist es korrekt, dass die freie Preisgestaltung bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgehoben wurde?
Antwort: Ja, das ist richtig. Seit Ende März 2024 dürfen die Preise bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI nicht mehr marktüblich kalkuliert werden. Es gelten wieder die zuvor festgelegten Preise. Ausnahmen gibt es im Bereich der FFP2-Masken und der Schutzschürzen zum Einmalgebrauch im 100er-Pack. Die Preise für diese beiden Artikel dürfen noch an den Markt angepasst werden.
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