· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 13
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Zuzahlung bei Hilfsmitteln zum Gebrauch bzw. Verbrauch und bei der Abrechnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgreich zu umgehen. |
Zuzahlung bei Hilfsmitteln zum Gebrauch bzw. Verbrauch
Frage: Inwieweit unterscheiden sich die Zuzahlungsregelungen für Hilfsmittel zum Gebrauch von denen für Hilfsmittel zum Verbrauch?
Antwort: Bei Hilfsmitteln zum Gebrauch beträgt die Zuzahlung pro Stück zehn Prozent des Verkaufspreises. Es gibt eine Untergrenze von fünf und eine Obergrenze von zehn Euro. Die Zuzahlung darf jedoch nicht mehr betragen, als das Hilfsmittel kostet. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch wird ebenfalls eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent pro Stück erhoben, jedoch gibt es hier keine Untergrenze von fünf Euro. Die Obergrenze ist mit zehn Euro identisch, allerdings dürfen für einen Monatsbedarf generell nicht mehr als zehn Euro Zuzahlung einbehalten werden.
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