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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 19

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abgabe eines Medizinprodukts erfolgreich zu umgehen. |

    Substitutionsausschlussliste und Reimporte

    Frage: Darf man bei einem Medikament von der Substitutionsausschlussliste eigentlich einen Reimport abgeben?

     

    Antwort: Ja, das ist erlaubt. Reimporte und Parallelimporte sowie ihr Bezugsarzneimittel sind vor dem Hintergrund der Substitutionsausschlussliste als gleich zu bewerten (vgl. auch § 9 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V „Auswahlbereich“).