· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 19
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abgabe eines Medizinprodukts erfolgreich zu umgehen. |
Substitutionsausschlussliste und Reimporte
Frage: Darf man bei einem Medikament von der Substitutionsausschlussliste eigentlich einen Reimport abgeben?
Antwort: Ja, das ist erlaubt. Reimporte und Parallelimporte sowie ihr Bezugsarzneimittel sind vor dem Hintergrund der Substitutionsausschlussliste als gleich zu bewerten (vgl. auch § 9 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V „Auswahlbereich“).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig