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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 21

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen und in Bezug auf das Monatsbudget bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgreich zu umgehen. |

    Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen

    Frage: Wir bieten in unserer Apotheke die beiden pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) „standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ und „erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ an. Seit einiger Zeit gehören auch eine Pharmazeutin im Praktikum und eine PTA in Ausbildung zu unserem Team. Ich frage mich nun, ob auch diese beiden jungen Damen die angebotenen pDL durchführen dürfen oder ob das zu Schwierigkeiten bei der Erstattung durch den Kostenträger führen könnte.

     

    Antwort: Die pDL „standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ darf vom gesamten pharmazeutischen Personal ohne Zusatzausbildung erbracht werden, also auch von Ihren beiden Auszubildenden. Die „erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ ist hingegen ausschließlich dem pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung vorbehalten und darf somit (noch) nicht von den beiden jungen Damen durchgeführt werden.