· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 3
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei folgenden Themenkomplexen erfolgreich zu umgehen: Lieferengpass Candesartan, Übereinstimmung von Rezepturanfertigung und Verordnung, Umgang mit „Jumbopackungen“ und Unklarheiten bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf. |
Lieferengpass Candesartan
Frage: Momentan ist Candesartan in der Stärke 8 mg bei allen Kostenträgern von ihren Rabattpartnern nicht lieferbar, die mit hohen Mehrkosten verbundenen Alternativen Atacand® und Blopress® hingegen sind es. Verwende ich bei unserem Kassenprogramm die Codierungsziffern für Nichtlieferfähigkeit, muss der Kunde keine Mehrkosten bezahlen. Immer dann, wenn eine Akutversorgung oder pharmazeutische Bedenken vorkommen, werden mir die Mehrkosten in der Kasse angezeigt. Warum?
Antwort: Seit am 01.04.2020 das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) in Kraft getreten ist, müssen Krankenkassen die Mehrkosten tragen, wenn weder die rabattbegünstigten Fertigarzneimittel noch andere Medikamente zum Festbetrag verfügbar sind. Ihr Kassenprogramm erkennt dies an der Verwendung der Codierungsziffern für die Nichtlieferfähigkeit und stellt dem Patienten daher korrekterweise keine Mehrkosten in Rechnung. Nutzen Sie in der gleichen Situation pharmazeutische Bedenken oder eine Akutversorgung, so ist Ihr Kassenprogramm nicht vollständig über die Situation informiert und berechnet dem Patienten demzufolge auch die Mehrkosten. Verwenden Sie daher in solchen Fällen stets die Codierungsziffern 2, 3 und 4, um Ihren Patienten die hohen Festbetragsdifferenzen zu ersparen.
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