· Fachbeitrag · Retaxation
Krankenkassen dürfen Rezepte bei fehlender LANR nicht zurückweisen
| Seit dem 01.01.2023 dürfen Zahnärzte auf Rezepten gemäß Bundesmantelvertrag der Zahnärzte nicht mehr den Ersatzwert von 999999991 statt einer lebenslangen Arztnummer (LANR) benutzen. Dies gilt für Papier- und E-Rezepte. Eine Korrektur bzw. Ergänzung durch die Apotheke ist jedoch weder bei den Primär- noch bei den Ersatzkassen erforderlich, da Krankenkassen Rezepte nicht aufgrund einer fehlenden LANR zurückweisen dürfen. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 1 | ID 49317417