· Fachbeitrag · Retaxation
Primärkassen NRW: Keine Nullretaxationen wegen fehlender Dosierungsanweisungen mehr
| Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Rezepturen und BtM-Rezepte! |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 1 | ID 49535395