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  • · Fachbeitrag · Retaxation

    Primärkassen NRW: Keine Nullretaxationen wegen fehlender Dosierungsanweisungen mehr

    | Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Rezepturen und BtM-Rezepte! |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 1 | ID 49535395