· Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 13
Monatsfrist-Überschreitung
| Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Monatsfrist-Überschreitung. |
Eine Überschreitung der Monatsfrist für die Belieferung eines Rezepts darf nicht mehr zu einer Retaxation führen, wenn die Apotheke die Gründe dafür und eine Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept dokumentiert hat.