· Fachbeitrag · Abschreibung
Höhere Wertgrenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern: Gestaltungspotenzial nutzen
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Ab dem 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. AH gibt einen Überblick, was es zu beachten gilt und wie hier (bereits jetzt) gestaltet werden kann. |
Neue Wertgrenzen
Die folgenden (neuen) Grenzen gelten für GWG, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden:
- Der eigentliche Grenzwert für GWG wurde von derzeit 410 auf 800 Euro erhöht. Die Anhebung gilt nicht nur für Unternehmer, sondern auch für alle anderen Steuerzahler wie z. B. Arbeitnehmer oder Vermieter.
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