23.08.2017 · Fachbeitrag · Abschreibung
Zahlungen von einem Oder-Konto gefährden die AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten
| Die Berücksichtigung der Aufwendungen für die AfA (Absetzung für Abnutzung) eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten jeweils für Rechnung desjenigen als geleistet, der den Betrag schuldet. Dabei kommt es nicht darauf an, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.02.2017, Az. VIII R 10/14, Abruf-Nr. 194360 194360 ). |
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