· Fachbeitrag · Apotheken-Pkw
Firmenwagen für Mitarbeiter der Apotheke: So lukrativ ist er wirklich!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Guten Mitarbeitern und leitenden Angestellten wird als Gehaltsbestandteil immer öfter ein Firmenwagen gestellt. Da die steuerlichen Regelungen bei derartigen Vorteilen vielfältig sind, bedarf es einer genauen Abwägung und Berechnung der Vor- und Nachteile. AH zeigt anhand eines Musterfalls, wie lukrativ der Firmenwagen tatsächlich ist. |
Gehaltserhöhung oder Firmenwagen?
Einem unverheirateten, konfessions- und kinderlosen angestellten Apotheker (künftig „Mitarbeiter“) mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro soll eine Gehaltserhöhung gewährt werden. Gemeinsam wird mit dem Arbeitgeber (Apotheker) überlegt, ob das Gehalt pauschal angepasst oder ein Firmenwagen gestellt werden soll. Zuzahlungen des Mitarbeiters für die Firmenwagennutzung sollen nicht erfolgen. Der Mitarbeiter darf den Firmenwagen privat und für Fahrten zur Apotheke verwenden. Der Apotheker trägt sämtliche Kosten des Pkw. Für den Firmenwagen wurden folgende Eckdaten ermittelt:
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Bruttolistenneupreis inklusive Sonderausstattung | 40.000 Euro |
Tatsächlicher Kaufpreis brutto | 35.700 Euro |
Laufende jährliche Kosten brutto (Reparaturen, Treibstoff etc.) | 4.165 Euro |
Laufende Kosten für Versicherungen und Steuern | 750 Euro |
Jährliche Fahrleistung ca. | 20.000 km |
Einfache Entfernung Wohnung ‒ Apotheke | 10 km |
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