· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jobroller: Diese steuerlichen Spielregeln gelten für Apothekeninhaber und ihre Angestellten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Mobilitätsbedürfnisse sind im Wandel. Vor allem in Großstädten stehen sie ganz hoch im Kurs: Roller. Immer mehr Apothekeninhaber überlassen sie ihren Angestellten, quasi als Pendant zum klassischen Dienstwagen, egal ob ottomotorisiert oder in der E-Variante. Aber wie sieht es eigentlich mit den Steuervorteilen beim Jobroller aus? AH stellt die steuerlichen Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. |
Das passiert beim Apotheker durch die Roller-Überlassung
Beim Apotheker wirkt sich die Überlassung eines Rollers wie folgt aus:
- Will der Apotheker als Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Roller überlassen, muss er diesen zuvor entweder leasen, mieten oder kaufen. Alle dabei getätigten Aufwendungen berechtigen zum Betriebsausgabenabzug und mindern den zu versteuernden Gewinn des Apothekers. Das gilt auch für alle Folgeaufwendungen im Zusammenhang mit dem Roller wie z. B. Ladestrom, Versicherungen, Reparatur- und Wartungskosten.
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