· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
So unterstützen Apotheker ihre Mitarbeiter bei der Elektromobilität
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Elektromobilität überzeugt auch in vielen Apotheken durch ihre steuerlichen Vorzüge und die Tatsache, dass die Umwelt geschont wird. AH macht Sie deshalb mit den wichtigsten Vorteilen vertraut und beleuchtet neben der Dienstwagenüberlassung auch Stromzuschüsse, Ladevorrichtungen und die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). |
Der Dienstwagen mit dem „E“
Stellen Apotheker ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, unterliegt der sich dadurch ergebende Vorteil beim Mitarbeiter der Besteuerung und den Sozialabgaben. Üblicherweise wird der Sachbezug mit der pauschalen Ein-Prozent-Methode bewertet. Hinzu kommt ein Zuschlag für Fahrten zwischen der Wohnung des Mitarbeiters und der Apotheke. Hierfür werden pro Entfernungskilometer und Monat pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenneupreises (BLP) angesetzt.
Stellt der Apotheker dem Mitarbeiter allerdings ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen zur Verfügung, reduzieren sich die Sachbezüge merklich. Das spart Steuern und Sozialabgaben ‒ auch für den Apotheker. Denn für reine Elektrofahrzeuge mit einem BLP von maximal 60.000 Euro ist der BLP nur zu einem Viertel anzusetzen. Bei anderen Elektrofahrzeugen und den meisten Hybrid-Elektrofahrzeugen winkt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 HS. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) immerhin eine Halbierung des BLP.
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