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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Tankgutscheine auch für Minijobber

    | Auch Minijobbern, die bereits 400 Euro im Monat verdienen, kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Tankgutschein gewährt werden. Werden für den Tankgutschein die Voraussetzungen für einen Sachbezug nach dem Einkommensteuergesetz eingehalten, handelt es sich dabei nicht um Einnahmen des Minijobbers. Der Monatsverdienst des Minijobbers darf deshalb nicht um 44 Euro gekürzt werden. |

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 27819320