· Fachbeitrag · Aufbewahrungspflichten
Schaffen Sie Platz: Diese Unterlagen können ab 2016 vernichtet werden
von Dipl.-Betriebswirtin (FH) Petra Schiller, Steuerberaterin, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Wenn der Platz knapp wird, bietet es sich an, betriebliche und private Unterlagen zu vernichten, die nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind. AH hat für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen ab 2016 in den Reißwolf können. |
Betriebliche Unterlagen
Aufbewahrungsfristen geben die Dauer an, in der die Pflicht besteht, bestimmte Unterlagen und Belege nicht zu vernichten, sondern beispielsweise für das Finanzamt bereitzuhalten. Die Aufbewahrungspflichten für betriebliche Unterlagen ergeben sich insbesondere aus dem Steuer- und Handelsrecht. Aufbewahrungspflichten können sich aber auch aus anderen Rechtsgebieten ergeben - z. B. dem Sozialversicherungsrecht.
In § 147 sieht die Abgabenordnung zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:
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