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  • 24.10.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Elternteils

    | Übernehmen Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht die Kosten für den Heimaufenthalt der Eltern, hängt die Höhe des Abzugs der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung davon ab, ob der Aufenthalt im Heim alters­bedingt oder krankheits- bzw. pflegebedingt ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in diesem Zusammenhang bestimmte Abzugsgrundsätze bestätigt (Beschluss vom 8.11.2012, Az. VI B 82/12, Abruf-Nr. 130587 ) . |