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  • · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Unterhaltshöchstbetrag steigt im Jahr 2016 auf 8.652 Euro

    | Unterstützen Sie im Jahr 2016 unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Ihre Eltern oder ein Kind, für das Sie kein Kindergeld mehr bekommen), können Sie dafür im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag von 8.652 Euro (statt 8.472 Euro im Jahr 2015) geltend machen. Der „Höchstbetrag“ erhöht sich noch um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung, die die unterstützte Person zahlt. |

    Quelle: ID 43802576