22.04.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Zumutbare Krankheitskosten: Nun ist das Bundesverfassungsgericht gefragt
| Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (BFH, Urteil vom 2.9.2015, Az. VI R 33/13, Abruf-Nr. 182782 ). Endgültig entschieden ist diese Frage aber noch nicht. Die unterlegenen Steuerpflichtigen haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (Az. 2 BvR 180/16). |
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