18.12.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen: Steuerliche Anerkennung trotz unbezahlter Mehrarbeit
| Bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen schauen die Betriebsprüfer ganz genau hin, ob die Aufwendungen steuerlich anzuerkennen sind. Aktuell hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug als Betriebsausgaben gelten (BFH, Urteil vom 17.7.2013, Az. X R 31/12, Abruf-Nr. 133323 ). |
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