23.10.2017 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Bundesministerium der Finanzen nimmt „Geschenkeurteil“ des Bundesfinanzhofs die Brisanz
| Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der Schenkende die Aufwendungen für das Geschenk nur als Betriebsausgaben abziehen, wenn das Geschenk und die Pauschalsteuer zusammen unter der 35-Euro-Grenze bleiben (BFH, Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14, Abruf-Nr. 194363 ). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wendet das Urteil aber nicht so streng an, wie befürchtet. |
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