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  • 20.07.2018 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Details zur unangekündigten Kassennachschau

    | Bereits seit Anfang 2018 besteht für die Finanzbehörde die Möglichkeit einer unangekündigten Kassennachschau. Das ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun die Grundsätze für eine Kassennachschau näher erläutert (BMF-Schreiben vom 29.05.2018, Az. IV A 4 - S 0316/13/10005 :054, Abruf-Nr. 201981 ). AH stellt wichtige Punkte vor. |