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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Die amtlichen Richtsätze für 2012 in Apotheken

    | Alljährlich stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Richtsätze für viele Gewerbebetriebe und auch für Apotheken auf. Diese Kennzahlen sind für das Finanzamt ein wichtiges Hilfsmittel, um die Prüfungswürdigkeit eines Betriebs einzuschätzen. So vergleichen die Betriebsprüfer bei ihren Prüfungsvorbereitungen die Zahlen des Betriebs mit diesen Richtsätzen, um erste Auffälligkeiten festzustellen. Am 18. Juli 2013 hat das BMF in einem Schreiben die amtlichen Richtsätze für Apotheken für die letzen Jahre bekanntgegeben (Az. IV A 4 - S 1544/09/1001-05). |

     

    • Richtsätze des BMF für Apotheken (in Prozent der Einnahmen)
    Zeitraum
    2010
    2011
    2012

    Rohgewinnaufschlagsatz auf den Wareneinsatz

    33 - 39 - 45

    30 - 35 - 41

    30 - 35 - 41

    Handelsspanne oder Rohgewinn

    25 - 28 - 31

    23 - 26 - 29

    23 - 26 - 29

    Reingewinn

    5 - 9 - 13

    4 - 8 - 13

    4 - 8 - 13

     

     

    Hinweis | Die Richtsätze bestehen aus einem unteren und einem oberen Rahmenwert sowie einem - fettgedruckten - Mittelsatz. Damit sollen die unterschiedlichen Verhältnisse in der Apotheke in einem Ärztehaus oder einem Einkaufszentrum mit höherem OTC-Anteil berücksichtigt werden.

     

    Aktuelle Auswertungen der Jahresabschlüsse für 2011 der DATEV ergeben allerdings niedrigere durchschnittliche Branchenvergleichszahlen. Sie betragen für Apotheken mit Jahresumsätzen bis 1,8 Mio. Euro für den Rohgewinnaufschlagsatz 33,8 Prozent und die Handelsspanne 25,3 Prozent, für Apotheken mit Umsätzen von 1,8 bis 2,4 Mio. Euro nur noch 33,3 Prozent bzw. 25 Prozent und mit mehr als 2,4 Mio. Euro Umsatz 32,1 Prozent bzw. 24,3 Prozent. Auch für das Jahr 2012 ergeben sich nach ersten Analysen von Steuerberater-Kanzleien aufgrund der Spargesetze durchschnittlich nur noch eine Handelsspanne von 24,8 Prozent und ein Reingewinn von etwa 5 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 2 | ID 42321196