· Fachbeitrag · Betriebsprüfung, Teil 1
Kassennachschau oder Betriebsprüfung: gut gewappnet, wenn der Prüfer klingelt
von StB Elmar Lipp, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Spätestens seit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen haben sich die Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung drastisch verschärft: die tägliche Erfassung der Kasseneinnahmen und -ausgaben wurde gesetzlich verankert, die Kassennachschau ab dem 01.01.2018 formell ermöglicht sowie die Pflicht zur Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung ab dem 01.01.2020 vorgegeben. Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, die Kassenführung im Hinblick auf eine eventuelle Kassennachschau oder Betriebsprüfung zu optimieren. |
Kassenführung (Ermittlung der Bareinnahmen)
Generell gibt es (noch) keine gesetzlichen Vorgaben, auf welche Art und Weise Sie Ihre Kasse bzw. das Kassenbuch führen müssen. In der Praxis kommen drei Arten der Kassenführung infrage:
- 1. Offene Ladenkasse (mit oder ohne Einzelaufzeichnungsverpflichtung)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig