22.07.2016 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Umsatzsteuerlich gilt weiterhin die 110-Euro-Freigrenze
| Seit 2015 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr ein Freibetrag von je 110 Euro pro Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz). Die Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil gilt aber nicht für Umsatzsteuerzwecke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst bestätigt, dass umsatzsteuerlich nach wie vor die 110-Euro-Freigrenze maßgebend ist (BMF, Schreiben vom 19.4.2016, Az. III C 2 - S 7109/15/10001). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig