· Fachbeitrag · Corona-Testzentren
Apotheken und Testzentren: Das sind die steuerlichen Folgen
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Viele Apotheker betreiben Testzentren und auch die Mitarbeiter von Apothekern helfen oft nebenberuflich in Testzentren aus. Doch was sind die steuerlichen Folgen? Wie sind die Einkünfte aus dem Testzentrum einzuordnen? Ist eine Umsatzsteuerpflicht gegeben? Welche Begünstigungen stehen den nebenberuflich tätigen Mitarbeitern zu? AH liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen. |
Einkünfte eines Apothekers aus dem Betrieb eines Testzentrums
Betreibt ein Apotheker ein Testzentrum, werden gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt. Der Betrieb des Testzentrums erfüllt insoweit die Tatbestandsmerkmale der gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG. Dabei liegen regelmäßig zwei Gewerbebetriebe vor, da Apotheke und Testzentrum getrennt voneinander betrieben werden. Das Testzentrum befindet sich üblicherweise nicht innerhalb der Apotheke und wurde auch nicht in diese integriert, sondern es ist meist außerhalb der Apotheke (auf einem Parkplatz davor oder an einem ganz anderen Ort) zu finden. Das bedeutet, die Gewinne aus beiden Tätigkeiten (Apotheke/Testzentrum) sind getrennt voneinander zu ermitteln. Auch aus gewerbesteuerlicher Sicht liegen zwei Betriebe verschiedener Art und damit zwei Steuergegenstände i. S. d. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) vor. Dies bietet sowohl Vor- als auch Nachteile:
- Vorteil: Da zwei Gewerbebetriebe bestehen, ist zweimal der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG von 24.500 Euro zu gewähren.
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