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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Job-Tickets: Geldwerter Vorteil entsteht bereits mit der Ausgabe der Jahreskarte

    | Gibt ein Verkehrsbetrieb das vom Arbeitgeber bezuschusste Job-Ticket als Jahreskarte aus, fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern bereits mit der Ausgabe der Fahrkarte insgesamt zu ( Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.8.2011, Az: 3 K 2579/09, Revision beim Bundesfinanzhof, Az: VI R 56/11, Abruf-Nr. 114093).|

     

    Da keine Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro somit regelmäßig nicht zum Zuge.Nach Ansicht der Richter ist es insoweit unerheblich, ob der Arbeitgeber die Zuschüsse nach den Zahlungsmodalitäten mit den Verkehrsbetrieben jährlich oder monatlich zahlt.

     

    PRAXISHINWEIS | Es ist darauf zu achten, dass ein Jahres-Ticket aus einzelnen monatlichen Fahrberechtigungen besteht. Dann ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze nämlich anwendbar (R 8.1 Abs. 3 S. 5 Lohnsteuerrichtlinien).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 32472680