23.10.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kein Anspruch auf Günstigerprüfung nach Bestandskraft des Steuerbescheids
| Ein Antrag auf Günstigerprüfung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen hat grundsätzlich nur bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids – also bis zum Ablauf der Einspruchsfrist – Aussicht auf Erfolg (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.5.2015, Az. VIII R 14/13, Abruf-Nr. 179252 ). |
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