· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neuerungen beim Elterngeld: Vereinfachung kann für Eltern nachteilig sein!
von StB und Dipl.-Betriebswirt Thorsten Normann, Olsberg
| Für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Elterngeldanspruchs verabschiedet. Dass die neue Berechnungsweise für Eltern durchaus nachteilig sein kann, wird im Folgenden näher erläutert. |
Hintergrund
Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Ab 2013 wird nun bei der Ermittlung des Elterngelds nicht mehr auf das tatsächliche Nettoeinkommen abgestellt, sondern es werden pauschale Sozialabgaben und Steuern berücksichtigt.
Sozialversicherungspauschale
Zukünftig wird vom Bruttoeinkommen eine Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Pauschale beträgt 21 Prozent und liegt damit um 0,5 Prozent höher als die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge. Aufgrund der höheren pauschalen Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein niedrigeres Nettoeinkommen und somit auch ein niedrigeres Elterngeld. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro reduziert sich beispielsweise das Elterngeld um 120 Euro im Bezugszeitraum (3.000 x 0,5 x 0,65 x 12).
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