· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige: Das ist neu im Jahr 2012
| Beim selbstgenutzten Wohneigentum ist ein steuerlicher Abzug der Aufwendungen für die Immobilie (Werbungskosten) wie Finanzierungskosten, Abschreibungen, Instandhaltungskosten usw. nicht möglich. Bei auf Dauer angelegten Vermietungen wird dagegen eine Einkunftserzielungsabsicht des Vermieters unterstellt. Es können folglich alle mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden - auch bei jahrelangen Verlusten und der Vermietung an nahe Angehörige. |
Steuersparmodell innerhalb der Familie
Bei dem Steuersparmodell innerhalb der Familie wird die Immobilie verbilligt vermietet. Um Missbräuchen vorzubeugen, hat die Finanzverwaltung Regeln aufgestellt, die zum 1. Januar 2012 erneut geändert worden sind.
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Mietfreie Überlassung | Die Kosten können wie bei der selbstgenutzten Wohnung nicht berücksichtigt werden. |
Vereinbarte Miete unter 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete | Die Vermietung ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Es ist nur der Teil der Werbungskosten abzugsfähig, der auf den entgeltlich vermieteten Teil entfällt. |
Vereinbarte Miete ab 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete | Die Werbungskosten sind in voller Höhe abzugsfähig. |
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