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  • 21.02.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen ausweisen

    | Ein Mieter kann von seinem Vermieter eine Betriebskostenabrechnung verlangen, anhand derer sich die Beträge ermitteln lassen, die für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz [EStG]) erbracht worden sind. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (Urteil vom 18.10.2017, Az. 18 S 339/16, Abruf-Nr. 197462 ). |