21.08.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Vorsicht bei Vorauszahlungen nach der Ehescheidung
| Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will (Finanzgericht [FG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.7.2014, Az. 5 K 93/11, Abruf- Nr. 143967, Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: VII R 38/14 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig