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  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Erbschaftsteuerbegünstigung bei Apothekennachfolge: Das sollten Sie wissen

    | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Unternehmensvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es bleibt allerdings dem Grunde nach weiterhin zulässig, Familienunternehmen bei der Nachfolge steuerlich zu privilegieren ( BVerfG, Urteil vom 17.12.2014, Az. 1 BvL 21/12, Urteil unter www.dejure.org ). Steht die Übergabe der Apotheke oder von Anteilen hieran an einen Nachfolger an, sollte überlegt werden, diese auf Basis der aktuellen Rechtslage durchzuführen. Diese wird nachstehend im Überblick dargestellt. |

    Überblick über die Rechtslage bis 30. Juni 2016

    Die derzeitige Gesetzeslage bleibt zunächst bis zu einer Neuregelung gültig. Diese muss spätestens zum 30. Juni 2016 getroffen werden.

     

    Regelverschonung
    Optionsverschonung
    (auf Antrag, unwiderruflich)

    Grundvoraussetzung

    • Verwaltungsvermögensgrenze

    50 Prozent

    10 Prozent

    Begünstigung

    • Verschonungsabschlag

    85 Prozent

    100 Prozent

    • Sofortbesteuerung

    15 Prozent

    0 Prozent

    Folgevoraussetzung

    • Behaltefrist

    5 Jahre

    7 Jahre

    • Lohnsummenfrist

    5 Jahre

    7 Jahre

    • Lohnsumme

    400 Prozent (80 Prozent per annum)

    700 Prozent (100 Prozent per annum)

    • Ausnahme Lohnsumme

    Ausgangslohnsumme 0 Euro

    oder < 20 Beschäftigte

    Ausgangslohnsumme 0 Euro

    oder < 20 Beschäftigte

    Bei Verstoß Nachversteuerung pro rata temporis

    Tarifbegrenzung alle Erwerber

    Steuerklasse I

    Steuerklasse I