· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuerbegünstigung bei Apothekennachfolge: Das sollten Sie wissen
| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Unternehmensvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es bleibt allerdings dem Grunde nach weiterhin zulässig, Familienunternehmen bei der Nachfolge steuerlich zu privilegieren ( BVerfG, Urteil vom 17.12.2014, Az. 1 BvL 21/12, Urteil unter www.dejure.org ). Steht die Übergabe der Apotheke oder von Anteilen hieran an einen Nachfolger an, sollte überlegt werden, diese auf Basis der aktuellen Rechtslage durchzuführen. Diese wird nachstehend im Überblick dargestellt. |
Überblick über die Rechtslage bis 30. Juni 2016
Die derzeitige Gesetzeslage bleibt zunächst bis zu einer Neuregelung gültig. Diese muss spätestens zum 30. Juni 2016 getroffen werden.
Regelverschonung | Optionsverschonung(auf Antrag, unwiderruflich) | |
Grundvoraussetzung | ||
| ||
| 50 Prozent | 10 Prozent |
Begünstigung | ||
| 85 Prozent | 100 Prozent |
| 15 Prozent | 0 Prozent |
Folgevoraussetzung | ||
| 5 Jahre | 7 Jahre |
| 5 Jahre | 7 Jahre |
| 400 Prozent (80 Prozent per annum) | 700 Prozent (100 Prozent per annum) |
| Ausgangslohnsumme 0 Euro oder < 20 Beschäftigte | Ausgangslohnsumme 0 Euro oder < 20 Beschäftigte |
Bei Verstoß Nachversteuerung pro rata temporis | ||
Tarifbegrenzung alle Erwerber | Steuerklasse I | Steuerklasse I |
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