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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Gutachterkosten für Verkehrswertfeststellung nicht abziehbar

    | Erben Sie eine Immobilie und setzt das Finanzamt Ihrer Meinung nach einen viel zu hohen Verkehrswert bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer an, hilft nur ein Gutachten. Nach Ansicht des Finanzgericht (FG) Nürnberg stellen Gutachterkosten für den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei selbstgenutzten Immobilien aber keine Nachlassverbindlichkeit dar. Es gehe in diesem Fall vielmehr ausschließlich um die Höhe der Erbschaftsteuer (FG Nürnberg, Urteil vom 22.3.2012, Az. 4 K 1692/11, Abruf-Nr. 121788 ). |