23.04.2018 · Fachbeitrag · Familienförderung
Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung
| Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung zwar unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018, Az. 2 K 2487/16, Abruf-Nr. 200151 ). |
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