27.12.2019 · Fachbeitrag · Freie Unterkunft und Verpflegung
Amtliche Sachbezugswerte für 2020 stehen fest
| Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest (Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. [B] 427/19 vom 08.11.2019). Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um 4 Euro auf 235 Euro. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 258 Euro (in 2019 = 251 Euro). |
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