27.08.2014 · Fachbeitrag · Für Kapitalanleger
Der Abgeltungsteuersatz ist auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich
| Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. der Abgabenordnung sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteile vom 29.4.2014, Az. VIII R 9/13, Abruf-Nr. 142503 ; VIII R 35/13, Abruf-Nr. 142505 ; VIII R 44/13, Abruf-Nr. 142504 ). |
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